Eltern dürfen für ihre volljährigen Kinder weder entscheiden, z.B. eine OP-Einwilligung geben, noch finanzielle Verfügungen vornehmen.
Viele Eltern gehen davon aus, dass sie selbstverständlich auch bei erwachsenen Kindern - gerade wenn sie erst volljährig geworden sind - für sie entscheiden können, wenn diese z.B. im Krankenhaus liegen und ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln können.
Dies ist eine möglicherweise folgenschwere Fehlannahme, denn mit Erreichen der Volljährigkeit, verlieren die Eltern das Sorgerecht und damit die Möglichkeit, auch im besten Interesse ihrer Kinder Entscheidungen zu treffen.
Die Lösung: Generalvollmachten der Kinder für ihre Eltern. Wenn es um finanzielle Angelegenheiten geht, sollte zusätzlich zu einer Generalvollmacht eine spezielle Kontovollmacht der betreffenden Bank ausgefüllt sein. Diese können bei herkömmlichen Banken oft hinterlegt werden, so dass im Regelfall kein Zugriff auf das Konto oder Depot stattfindet, sondern der Bevollmächtigte erst im Bedarfsfall auf die Bank zugeht und dann erst Einblicke erhält.